Im Gegensatz zu einem Gutachten konzentriert sich eine gutachtlicher Stellungnahme auf die Kernpunkte der Beurteilung. Die gutachterliche Stellungnahme muss nicht Befund und Zustandekommen der Ergebnisse genau dokumentieren. Man kann sich bei einer gutachtlichen Stellungnahme - in mündlicher oder schriftlicher Aussage - auf bereits vorliegende Untersuchungen beziehen, ohne diese im Detail prüfen zu müssen.
Beispiel:
Eine Druckproduktion wurde nicht zur Zufriedenheit durchgeführt - Die Farbe wurde reklamiert. Die gedruckte Farbe war nicht der Pantone-Vorgabe entsprechend.
Lösung:
Eine gutachterliche Stellungnahme wurde ausgefertigt in der die Farbe des Pantone-Farbfächers der gedruckten Farbe gegenübergestellt wurde. Die Farbabweichung war dermaßen hoch, dass eine Neuproduktion angezeigt war. Innerhalb von nur wenigen Tagen war für den Auftraggeber Klarheit für die weitere Vorgangsweise geschaffen.
Sie wollen "nur" eine Stellungnahme? Vereinbaren wir einen Termin. Nach Abklärung des Auftrages wird ein Besichtigungstermin vereinbart. Im Zuge der Besichtigung wird alle relevanten Dokumente, Drucke, Bücher, Dateien usw. in Augenschein genommen. Auf Basis dieser Erkenntnisse kann eine Stellungnahme erstellt werden. Bei Bedarf werden Messungen, Prüfungen usw. durchgeführt.