Rechtzeitig auf PFAS-freie Feuerlöscher umsteigen
Im Rahmen meiner Tätigkeit biete ich Ihnen Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der neuen EU-Verordnung an. Dazu gehört auch die Selbstevaluierung nach § 82b Gewerbeordnung. Mein Ziel ist es, meinen gesamten Klientenkreis frühzeitig und umfassend über die neuen Anforderungen zu informieren und Sie bei der Umsetzung zu begleiten.
Mit der neuen EU-Verordnung 2025/1988 wird der Einsatz und Vertrieb von PFAS-haltigen Feuerlöschern in der Europäischen Union ab dem 23. Oktober 2025 weitgehend verboten. Diese Regelung betrifft insbesondere Schaumlöschmittel, die per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) enthalten. PFAS werden aufgrund ihrer Langlebigkeit, Umweltpersistenz und potenziellen Gesundheitsrisiken als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet und stehen seit Jahren im Fokus von Wissenschaft und Gesetzgebung.
Dieses Informationsblatt gibt einen Überblick über die wichtigsten Inhalte der Verordnung, die Auswirkungen auf Betriebe und Einrichtungen sowie praktische Empfehlungen für den Umgang mit PFAS-haltigen Feuerlöschern.
Was sind PFAS und warum werden sie reguliert?
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind eine große Gruppe von Chemikalien, die in vielen industriellen Anwendungen eingesetzt werden. In Feuerlöschern, insbesondere in Schaumlöschmitteln, sorgen sie für eine besonders effektive Brandbekämpfung, da sie öl- und wasserabweisende Eigenschaften besitzen.
Allerdings sind PFAS in der Umwelt extrem langlebig und können sich in Organismen anreichern. Studien zeigen, dass einige PFAS-Verbindungen gesundheitsschädlich sein können, etwa indem sie das Immunsystem beeinträchtigen oder krebserregend wirken. Aus diesem Grund hat die EU beschlossen, den Einsatz dieser Stoffe in Feuerlöschern zu verbieten.
Was regelt die neue EU-Verordnung?
Die Verordnung 2025/1988 sieht folgende wesentliche Punkte vor:
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Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS-haltigen Schaumlöschmitteln ab dem 23. Oktober 2025.
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Übergangsfristen für bestimmte Anwendungen, z.B. in der Luftfahrt oder bei der Brandbekämpfung in Raffinerien, können Ausnahmen gelten. Diese sind jedoch zeitlich begrenzt und an strenge Bedingungen geknüpft.
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Pflicht zur sicheren Entsorgung: Bestehende PFAS-haltige Feuerlöscher und Löschmittel müssen nach Ablauf der Übergangsfristen fachgerecht entsorgt werden.
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Dokumentationspflichten: Betriebe müssen nachweisen können, dass sie keine PFAS-haltigen Löschmittel mehr verwenden oder vorrätig halten.
Was bedeutet das für Betriebe und Einrichtungen?
1. Kein sofortiger Austausch notwendig
Für die meisten Betriebe besteht aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Es ist nicht erforderlich, alle vorhandenen Feuerlöscher sofort auszutauschen. Bestehende Geräte können bis zum Ablauf der jeweiligen Übergangsfrist weiterverwendet werden.
2. Wartung und Neuanschaffung
Da Feuerlöscher regelmäßig (meist alle zwei Jahre) gewartet werden müssen, empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Wartungsdienst oder Lieferanten Kontakt aufzunehmen. So kann vermieden werden, dass noch in Geräte investiert wird, die bald ohnehin ausgetauscht werden müssen.
Beim Neukauf von Feuerlöschern sollte ab sofort darauf geachtet werden, dass keine PFAS-haltigen Produkte mehr beschafft werden. Lieferanten sind verpflichtet, entsprechende Informationen bereitzustellen.
3. Entsorgung und Nachweisführung
Nach Ablauf der Übergangsfristen müssen PFAS-haltige Feuerlöscher und Löschmittel fachgerecht entsorgt werden. Die Entsorgung darf nur durch zugelassene Fachbetriebe erfolgen. Es empfiehlt sich, die Entsorgungsnachweise sorgfältig aufzubewahren, um im Falle einer Kontrolle die Einhaltung der Vorschriften belegen zu können.
4. Information und Schulung
Mitarbeiter, die mit Feuerlöschern umgehen oder für den Brandschutz verantwortlich sind, sollten über die neuen Regelungen informiert und ggf. geschult werden. Dies betrifft insbesondere die Unterscheidung zwischen PFAS-haltigen und PFAS-freien Löschmitteln sowie die Handhabung und Entsorgung.
Empfehlungen für die Praxis
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Bestandsaufnahme: Prüfen Sie, welche Feuerlöscher und Löschmittel in Ihrem Betrieb vorhanden sind und ob diese PFAS enthalten.
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Kontakt mit Wartungsdienst/Lieferant: Lassen Sie sich beraten, welche Alternativen es gibt und wann ein Austausch sinnvoll ist.
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Dokumentation: Führen Sie eine Liste über alle vorhandenen Feuerlöscher und deren Löschmitteltyp. Halten Sie Wartungs- und Entsorgungsnachweise bereit.
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Beschaffung: Kaufen Sie ab sofort nur noch PFAS-freie Feuerlöscher und Löschmittel.
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Schulung: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für die neuen Anforderungen.